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Infos zum Thema REACH


REACH-KonformitätsbestätigungDie CTP GmbH bestätigt Ihnen, dass unsere Produkte der EG-Verordnung 1907/2006 enstsprechen: REACH-konform bedeutet, dass alle Stoffe, die in unseren Produkten enthalten sind: - durch die CTP GmbH oder unseren Lieferant vorregistriert und/oder registriert sind oder - gemäß der EG-Verodnung 1907/2006 von der Registirierpflicht ausgenommen sind.
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Was ist REACH? |
Die Abkürzung "REACH" steht für "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals".
REACH
beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und auch
nachgeschaltete Anwender ("downstream users") sicherstellen müssen,
dass sie nur Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die
die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Diesen
Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.
Jeder, sofern er Stoffe in einer Menge von > 1 t pro Jahr produziert oder importiert, muss diesen Stoff registrieren lassen.
Ohne Registrierung ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen.
Eine
Pflicht zur Zulassung besteht hingegen nur für "besonders
besorgniserregende Stoffe" (Registrierung, Bewertung und Zulassung von
Chemikalien).
Die
jetzige EU-Gesetzgebung für die Chemikalienzulassung ist ein Flickwerk
von vielen Richtlinien und Regulierungen. Es gibt verschiedene Regeln
für “Altstoffe” (vor September 1981 auf dem Markt) und “Neustoffe”.
Während
Neustoffe intensiv getestet werden müssen, bevor sie die Marktzulassung
erhalten, gibt es solche Vorschriften für Altstoffe bislang nicht. Um
diese unterschiedliche Behandlung zu beenden, wurde im Oktober 2003 auf
europäischer Ebene ein Entwurf für die Neuregelung der
Chemikalienzulassung eingebracht. |
Wen betrifft REACH? |
REACH betrifft Hersteller, Importeure und auch Anwender von Chemikalien. Registrierungspflichtig werden grundsätzlich die Hersteller oder Importeure von Stoffen.
Unternehmen,
die Stoffe auf dem Europäischen Markt kaufen, werden als
„nachgeschaltete Anwender“ („downstream users“) bezeichnet. Um die
Registrierung bewältigen zu können, ist ein Stufenkonzept mit
unterschiedlichen Fristen vorgesehen. Für einige Stoffe gibt es Ausnahmen von der Registrierung.
Hersteller und Importeure
müssen alle Stoffe, die sie in einer Menge von > 1 t pro Jahr
produzieren bzw. importieren, registrieren lassen. Ohne Registrierung
ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen. Mit der
Registrierung ist ein technisches Dossier sowie ab einer Menge von 10 t/a ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) einzureichen, der die Verwendungen („identified uses“) berücksichtigt, von denen der Hersteller Kenntnis hat.
Anwender ("downstream users") können
auch registrierungspflichtig werden, falls sie neben den eingekauften
Stoffen auch selbst Stoffe synthetisieren oder importieren. Ansonsten
muss der Anwender überprüfen, ob seine individuelle Ver wendung eines
Stoffes bereits im Stoffsicherheitsbericht des Herstellers
berücksichtigt ist. Ist das nicht der Fall, kann er entweder seinen
Hersteller bitten, diese Verwendung in den Stoffsicherheitsbericht aufzunehmen oder aber selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen. |
Zulassung unter REACH |
Besonders
besorgniserregende Stoffe müssen unter REACH eine Zulassung durchlaufen
und ihre Verwendung kann Beschränkungen unterworfen werden.
Dies gilt für:
CMR-Stoffe
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als krebserzeugend erfüllen
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als erbgutverändernd erfüllen
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als fortpflanzungsgefährdend erfüllen. PBT-Stoffe
Stoffe, die nach Annex XIII persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind.
vPvB-Stoffe
Stoffe, die nach Annex XIII sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind.
Stoffe mit besonderen, z.B. endokrinen Eigenschaften,
die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende
Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben und dadurch ähnlich Besorgnis
erregend wie die oben genannten Stoffgruppen sind. |
Inkrafttreten von REACH |
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01. Juni 2007 (12 Monate) Inkrafttreten von REACH
Nach Inkrafttreten von REACH gelten zunächst einmal die bisherigen
Regelungen nach dem Chemikaliengesetz zur Anmeldung weiter, und zwar 12
Monaten lang.
Für
Sie als potentieller Registrierender wird es aber wichtig sein, sich
bereits in dieser Zeit einen genauen Überblick über die chemischen
Stoffe zu verschaffen, mit denen Sie zu tun haben:
- Welche Stoffe stellen Sie in welchen Mengen her?
- Welche Stoffe kaufen Sie innerhalb der EU ein, und werden die Lieferanten diese Stoffe auch
weiterhin produzieren oder importieren?
- Welche Stoffe kaufen Sie in Ländern außerhalb der EU, und
- werden diese Lieferanten ihre Stoffe
unter REACH registrieren oder werden Sie selbst für die Registrierung verantwortlich sein?
Am Ende dieses Zeitraumes sollte für Sie feststehen, welche Stoffe Sie vorregistrieren müssen, denn jetzt beginnt
die Vorregistrierungsphase.
01. Juni 2008 (6 Monate) Beginn der Vorregistrierung
12
Monate nach Inkrafttreten von REACH beginnt die Phase der
Vorregistrierung. Vorregistrieren bedeutet, dass Sie an die Agentur in
Helsinki die Namen der zu registrieren-den Stoffe mitsamt geeigneter
Identifizierungsmerkmale wie z.B. der CAS-Nummer, ihre Anschrift bzw.
Name und Anschrift einer ausgewählten Person, die Sie gegenüber der
Agentur vertreten soll, die vorgesehenen Fristen für die Registrierung
(letztendlich also das Tonnageband, in dem Sie die Stoffe in den
Verkehr bringen) melden müssen.
Wenn Sie im weiteren Verfahren auf Prüfnachweise von ähnlichen Stoffen Bezug nehmen wollen, müssen Sie hier auch
diese Stoffe angeben.
01. Dezember 2008 - Ende der Vorregistrierung
18
Monate nach Inkrafttreten von REACH, also 6 Monate nach Beginn der
Vorregistrierung, sollten Sie alle Stoffe vorregistriert haben, für
deren Registrierung Sie die Verant-wortung tragen. Innerhalb des
nächsten Monats wird die Agentur nun im Internet eine Liste der Stoffe
veröffentlichen, die vorregistriert worden sind.
01. Januar 2009
Das Ziel der Vorregistrierung ist, dass Hersteller oder Importeure
identischer Stoffe zueinander finden, um bestimmte Informationen
untereinander austauschen zu können. Das soll in einem so genannten SIEF geschehen, einem Informationsaustausch-Forum, das für jeden Phase-in-Stoff gebildet wird, für den es mehr als einen potenziellen Registrierenden gibt. Dies bedeutet für Sie:
Nach Ende der Vorregistrierungspflicht müssen Sie mit den Herstellern
bzw. Importeuren Kontakt aufnehmen, um den Austausch von eventuell
vorhandenen Daten (insbesondere zu Wirbeltierversuchen) vorzubereiten.
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Was ist zu tun? |
1. Ermittlung der eigenen Betroffenheit durch Prüfung
- Bin ich Stoff-Hersteller?
- Bin ich Stoff- oder Zubereitungs-Importeur?
- Bezugsalternativen?
- Bin ich downstream user?
2. Was macht mein Lieferant?
- Registriert er die benötigten Stoffe ?
- Gibt es Stoffalternativen ?
- Ist meine Verwendung im Sicherheitsdatenblatt erfasst ? 3. Erklärung der CTP-GmbH zu Substances of Very
High Concern (SVHC):
Da wir,
die CTP GmbH in Rüsselsheim, an einer längerfristigen Geschäftsbeziehung mit
unseren Kunden interessiert sind und als verantwortungsbewusster Produzent,
behalten auch wir die SVHC-Liste der ECHA im Auge. Auch Nachrichten /
Informationen bzgl. Stoffe, die evtl. in die Liste aufgenommen werden könnten,
nehmen wir auf und bewerten diese um möglichst im Vorfeld reagieren zu können
und um Lieferengpässe zu vermeiden. Wir können Ihnen versichern, dass die an
Ihr Unternehmen gelieferten Produkte keine Stoffe enthalten, die auf der
SVHC-Liste der ECHA (Stand 16.02.2009) aufgeführt sind
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Wie setzte ich REACH um? |
Zum Beispiel durch die Erstellung eines „Stoffinventars“.
Für jeden Stoff (einer Zubereitung, eigener Produkte) ist das Stoffinventar mit folgenden Positionen aufzubauen:
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Links zu REACH |
| REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitssicherheit (BauA) |
http://www.reach-helpdesk.de/ |
| REACH-Net |
http://www.reach-net.com/ |
| REACH-Info des Umweltbundesamtes |
http://reach-info.de/ |
| Europäisches Chemikalienbüro |
http://ecb.jrc.it/reach/ |
| Standardfragebogen des VCI zur Kommunikation in der Lieferkette |
VCI_SFB_Teil_I_d.pdf ( 35,3 KB) |
| Hinweise des VCI Fragebogen "Kommunikation in der Lieferkette" |
VCI_SFB_hinweis_d.pdf ( 21,9 KB) |
| Industrieverband Deutsche Bauchemie e.V. |
http://www.deutsche-bauchemie.de/ |
| REACH-Leitfaden für Formulierer bauchemischer Produkte
mit CD-ROM (Schutzgebühr 15 €) |
http://db.vci.de/publikation/index.php |
| REACH-Einführung |
http://ereach.dhigroup.com/REACH_Introduction_German/REACH_Introduction.htm |
| Guidance on Information requirements and chemical safety assesmant | http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/Inforeq_CSR_R12_en.pdf |
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